Was genau ist die UVV-Prüfung?
UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift und ist das Regelwerk der Berufsgenossenschaften. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel wurde die alte BGV A3 in die heute gültige DGUV Vorschrift 3 überführt. Im Sprachgebrauch werden „UVV-Prüfung Elektro“ und „DGUV V3 Prüfung“ deshalb meist synonym verwendet – rechtlich ist beides identisch.
Pflichten des Unternehmers
Der Unternehmer (Arbeitgeber) ist persönlich dafür verantwortlich, dass alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Diese Verantwortung kann er nicht delegieren – nur die Durchführung.
- Prüfungen durch eine befähigte Elektrofachkraft beauftragen
- Prüffristen festlegen und einhalten (Gefährdungsbeurteilung)
- Prüfprotokolle revisionssicher archivieren (mind. bis zur nächsten Prüfung)
- Festgestellte Mängel unverzüglich beheben lassen
- Bei Unfällen Protokolle der Berufsgenossenschaft vorlegen
Prüffristen nach DGUV V3 / TRBS 1201
Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwerte gelten:
- Ortsveränderliche Geräte (Büro): alle 24 Monate
- Ortsveränderliche Geräte (Baustellen, rauer Betrieb): alle 3 Monate
- Ortsfeste Anlagen (Büro, Wohnen): alle 4 Jahre
- Ortsfeste Anlagen (Industrie, Werkstatt): alle 1–4 Jahre
- RCD/FI in nicht-stationären Anlagen: alle 1 Monat (Funktionstest)
Was passiert ohne UVV-Prüfung?
Bei einem Arbeitsunfall durch defekte Elektrik prüft die Berufsgenossenschaft zuerst die Protokolle. Fehlen sie, drohen Regressforderungen in voller Höhe, Bußgelder bis 25.000 € und im schlimmsten Fall ein strafrechtliches Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Geschäftsführer.


