Warum jeder Tag zählt – Behinderungsanzeige nach VOB/B §6
Will ein Auftragnehmer eine Bauzeitverlängerung oder Mehrkosten geltend machen, muss er die Behinderung unverzüglich schriftlich anzeigen (VOB/B §6 Abs. 1). Anerkannt wird die Verlängerung aber nur, wenn die Ursache, Dauer und Auswirkung der Behinderung tagesgenau nachweisbar sind. Genau hier scheitern in der Praxis Millionenforderungen: Es gibt zwar eine Behinderungsanzeige, aber keine fortlaufenden Tagesberichte, die belegen, dass an Tag X tatsächlich 12 Mann standen und nicht arbeiten konnten.
Ein digitaler Bau-Tagesbericht mit Foto-Doku ist hier Gold wert. Jeder Eintrag ist zeitgestempelt, GPS-verortet und manipulationssicher. Im Gerichtsverfahren reicht ein PDF-Export der vollständigen Berichtsreihe, um die Behinderung in Stundenauflösung zu belegen.






