Papier oder digital – was die IHK heute akzeptiert
Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes 2017 (§13 Satz 2 Nr. 7 BBiG) ist die elektronische Form ausdrücklich zugelassen. Voraussetzung: Der Ausbildungsbetrieb hat dem digitalen Führen zu Beginn der Ausbildung zugestimmt. Praktisch heißt das: Eine digitale Vorlage wie diese ist genauso gültig wie das klassische Papierheft – sofern Berichte regelmäßig (mindestens monatlich) ausgefüllt und vom Ausbilder gegengezeichnet werden.
Der entscheidende Vorteil: Ein digital geführtes Berichtsheft geht nicht verloren, lässt sich jederzeit als PDF exportieren und bei der Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung mit einem Klick einreichen.






