Erstprüfung vs. Wiederholungsprüfung – wo der Unterschied liegt
Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 erfolgt nach Errichtung, wesentlicher Änderung oder Erweiterung einer Anlage. Sie umfasst Besichtigen, Erproben und Messen aller relevanten Schutz- und Funktionsmerkmale. Ohne erfolgreiches Erstprüfprotokoll darf der Netzbetreiber den Zähler nicht setzen – es ist also harter Werkserfolg im Sinne des BGB-Werkvertragsrechts.
Die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 prüft die unveränderte Bestandsanlage im laufenden Betrieb. Sie ist Pflicht für den Betreiber (BetrSichV §3, §14) und wird in vielen Branchen alle 1–4 Jahre fällig. Hier geht es nicht um Werkserfolg, sondern um Beweissicherung gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherer.
Beide Prüfungen verlangen denselben Aufbau: Stammdaten, Schutzmaßnahmen, Messwerte, Bewertung, Unterschrift. Die Vorlage bildet beides parallel ab und steuert per Auswahl die Pflichtfelder.






