Wann ist die Erstprüfung Pflicht?
Eine Erstprüfung ist immer durchzuführen bei Neuanlagen, Erweiterungen bestehender Anlagen und nach wesentlichen Änderungen (z. B. neuer Stromkreis, neue Verteilung, Umbau der Hauptverteilung).
Die 3 Phasen der Erstprüfung
DIN VDE 0100-600 gliedert die Erstprüfung in drei klar getrennte Phasen, die alle zwingend dokumentiert werden müssen.
- Besichtigen (Sichtprüfung): Schutzart, Leiterquerschnitte, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung
- Erproben: RCD-Auslösung, Funktionsprüfung Schalter und NOT-AUS
- Messen: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Erdungswiderstand
Checkliste für die Sichtprüfung
Vor jeder Messung steht die Sichtprüfung – sie deckt 60 % aller Mängel schon ohne Messgerät auf.
- Schutz gegen elektrischen Schlag vorhanden (Abdeckungen, IP-Schutz)
- Leiterquerschnitte passen zur Vorsicherung
- Auswahl der Leitungen passt zur Verlegeart und Umgebung
- Korrekte Polung und Anschluss von N und PE
- Beschriftung von Stromkreisen und Verteilern vorhanden
- Brandschutz-Abschottungen bei Wand- und Deckendurchführungen
- Schaltpläne und Unterlagen liegen vor
Das gehört in das Erstprüfungsprotokoll
Das Protokoll muss so vollständig sein, dass eine fremde Elektrofachkraft die Prüfung Jahre später nachvollziehen kann.
- Anlagenbeschreibung, Adresse, Auftraggeber
- Datum, Prüfer, eingesetzte Messgeräte mit Kalibrierdatum
- Ergebnisse Sichtprüfung (mit Mängelliste)
- Alle Messwerte pro Stromkreis tabellarisch
- Funktionsprüfung RCD und Schaltgeräte
- Gesamtbewertung: Anlage entspricht / entspricht nicht den Normen
- Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft


