Welche Normen gelten für Ladestationen?
Ladestationen sind keine „normale“ Steckdose – sie fallen unter einen eigenen Normenkranz, der über die klassische Hausinstallation hinausgeht. Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:
- DIN VDE 0100-722 – Anforderungen an Ladestromkreise für E-Fahrzeuge
- DIN VDE 0100-410 – Schutz gegen elektrischen Schlag (RCD-Pflicht 30 mA)
- DIN VDE 0100-600 – Erstprüfung der elektrischen Anlage
- DIN VDE 0105-100 – Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb
- DIN VDE 0122-1 (IEC/EN 61851-1) – Prüfung der Ladesequenz, Fahrzeugsimulation
- DIN VDE 0701/0702 – Prüfung des Ladekabels Mode 3
- VDE-AR-N 4100 – Anschluss am Niederspannungsnetz (Anmeldung beim VNB)
RCD Typ A oder Typ B – was ist Pflicht?
Der Fehlerstromschutz ist der häufigste Stolperstein bei der Wallbox-Installation. Grundsätzlich ist nach VDE 0100-410 ein 30-mA-RCD vorzuschalten. Welcher Typ ausreicht, hängt davon ab, was die Ladestation selbst kann:
- Ladestation OHNE integrierte DC-Fehlerstromerkennung: RCD Typ B (allstromsensitiv) – teuer, aber Pflicht
- Ladestation MIT integrierter DC-Fehlerstromerkennung (≥ 6 mA DC): RCD Typ A reicht aus
- Pro Ladepunkt ein eigener RCD – kein Sammel-RCD für mehrere Wallboxen
- Ladestromkreis ist ein Endstromkreis – keine zusätzlichen Verbraucher anschließen
Erstprüfung der Ladestation nach DIN VDE 0100-600
Vor der ersten Inbetriebnahme ist die komplette Erstprüfung der elektrischen Anlage Pflicht – Sichtprüfung, Erproben und Messen in dieser Reihenfolge. Bei Ladestationen kommen zusätzlich die Prüfungen der Ladesequenz nach VDE 0122-1 hinzu.
- Niederohmmessung Schutzleiter (≤ 0,3 Ω)
- Isolationswiderstand RISO bei 500 V (≥ 1 MΩ)
- Schleifenimpedanz Zs am Ladepunkt – Abschaltbedingung muss erfüllt sein
- RCD-Prüfung: Auslösestrom und Auslösezeit (< 300 ms bei 1×IΔN)
- Drehfeldrichtung rechts (zwingend für 11/22-kW-Wallboxen)
- Funktionsprüfung mit Prüfadapter (Fahrzeugsimulation Status A/B/C nach VDE 0122-1)
- Sichtprüfung: IP-Schutzart, Zugentlastung, Beschriftung, Typenschild
Wiederholungsprüfung im Betrieb
Nach DIN VDE 0105-100 müssen ortsfeste Ladestationen wiederkehrend geprüft werden. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung – als Praxis-Richtwerte gelten:
- Private Wallbox im EFH: alle 4 Jahre
- Halböffentliche Ladestationen (Firma, Hotel, Restaurant): alle 1–2 Jahre
- Öffentliche Ladesäulen: jährlich, oft auch in Wartungsverträgen geregelt
- RCD-Funktionstest: monatlich durch den Betreiber (Prüftaste)
- Mode-3-Ladekabel: wie ortsveränderliches Betriebsmittel nach VDE 0701/0702
Das gehört ins Wallbox-Prüfprotokoll
Ein vollständiges Ladestations-Prüfprotokoll geht deutlich über das Standard-E-Check-Formular hinaus. Fehlen Angaben zum RCD-Typ oder zur Ladesequenz-Prüfung, ist das Protokoll bei einem Versicherungsfall faktisch wertlos.
- Hersteller, Typ, Seriennummer der Ladestation und Ladeleistung (kW)
- Standort, Auftraggeber, Datum, nächste Prüfung
- Anschlussart (TN-S/TN-C-S/TT) und vorgelagerte Absicherung
- RCD-Typ (A oder B), Bemessungsfehlerstrom, gemessene Auslösewerte
- Alle Messwerte nach VDE 0100-600 mit Grenzwert-Vergleich
- Ergebnis Ladesequenz-Prüfung mit Prüfadapter (Status A/B/C)
- Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber (VNB) ab 11 kW dokumentiert
- Mängel, Empfehlungen, Unterschrift der Elektrofachkraft
Häufige Fehler bei der Wallbox-Prüfung
Aus Audits bei Elektrobetrieben zeigen sich immer wieder dieselben Schwachstellen – fast alle davon lassen sich mit einer guten Vorlage vermeiden:
- Falscher RCD-Typ (Typ A statt B, obwohl Wallbox keine DC-Erkennung hat)
- Ladesequenz-Prüfung nach VDE 0122-1 komplett vergessen
- Keine VNB-Anmeldung dokumentiert (ab 11 kW Pflicht)
- Mode-3-Ladekabel nicht als eigenes Betriebsmittel geprüft
- Lastmanagement vorhanden, aber Funktion nicht erprobt und dokumentiert


