Handwerk & Bau8 Min Lesezeit

Aufmaßliste – Vorlage für Handwerk & Bau (VOB/B §14, BGB §650g)

Das Aufmaß ist die rechtliche und kaufmännische Grundlage jeder Bau- und Handwerksabrechnung: Es dokumentiert die tatsächlich erbrachten Mengen, Längen, Flächen oder Stückzahlen je Leistungsposition – raum- und bauteilbezogen – und ist Voraussetzung für die prüffähige Schluss- bzw. Abschlagsrechnung nach VOB/B §14 und BGB §650g. Wer ohne sauberes Aufmaß abrechnet, riskiert Rechnungskürzungen, Streit über Mengenansätze und im Zweifel den Verlust der Vergütung. Diese Vorlage strukturiert die Aufmaßerfassung raumweise (Wohnzimmer, Küche, Bad, …), erlaubt das gemeinsame Aufmaß mit dem Auftraggeber und liefert mit Touch-Unterschrift einen abrechnungssicheren Nachweis.

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Vorschau der Vorlage „Aufmaßliste – Vorlage für Handwerk & Bau (VOB/B §14, BGB §650g)"
Inhalt der Vorlage

Pflichtangaben jeder Aufmaßliste

Kunde/Auftraggeber: Firma, Name, Anschrift, Ansprechpartner, Kontaktdaten

Auftragsbezug: Auftragsnummer, Leistungsverzeichnis-Position(en), Bauvorhaben/Adresse

Datum, Ort und Dauer der Aufmaßnahme

Raumweise oder bauteilweise Gliederung (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Bad, Flur …)

Je Position: Bezeichnung, Einheit (m, m², m³, Stück, t), Einzelmaße (Länge × Breite × Höhe), Zwischensumme, Gesamtmenge

Skizzen und Fotos zur Verortung (insbesondere bei verdeckt werdenden Leistungen)

Hinweise auf Abzüge (Fenster-/Türöffnungen) und Zuschläge (Schnittverlust, Verschnitt)

Festhaltung von Streitpunkten oder Vorbehalten (z. B. "Position 3.4 strittig, Nachprüfung vereinbart")

Name und Unterschrift Aufmaßersteller (Auftragnehmer) sowie Auftraggeber bei gemeinsamem Aufmaß

Datum, Ort, ggf. Foto-/Skizzenanhänge

Aufmaßliste digital erfassen – VOB/B-konform & abrechnungssicher

Raumweise Erfassung am Tablet, automatische Summierung, Foto- und Skizzen-Anhänge, Touch-Unterschrift bei gemeinsamem Aufmaß, revisionssicheres PDF für die Schlussrechnung – Streit um Mengen war gestern. Kostenlos testen.

Rechtsgrundlage: VOB/B §14, BGB §650g, HOAI-Mengenermittlung

Bei VOB-Verträgen ist das Aufmaß in §14 VOB/B ausdrücklich geregelt: Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüffähig nach Vertrag und tatsächlich erbrachten Mengen abzurechnen. §14 Abs. 2 VOB/B verlangt das gemeinsame Aufmaß – beide Vertragsparteien sollen es nach Möglichkeit gemeinsam vornehmen, bevor Leistungen durch nachfolgende Arbeiten verdeckt werden. Bei BGB-Bauverträgen (Verbraucherbauverträge, allgemeine Werkverträge) gilt §650g BGB sinngemäß: Die Abnahme und die Mengenermittlung bilden gemeinsam die Grundlage der Schlussrechnung. Bei Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) verlangt §10 HOAI die nachvollziehbare Mengenermittlung als Grundlage der Honorarberechnung. Ohne dokumentiertes Aufmaß fehlt der Rechnung die Prüffähigkeit – sie kann zurückgewiesen werden, ohne dass Verzug eintritt.

Gemeinsames Aufmaß: §14 Abs. 2 VOB/B richtig nutzen

Das gemeinsame Aufmaß ist das stärkste Beweismittel für die abgerechneten Mengen: Es bindet beide Parteien und schließt spätere Mengenstreitigkeiten weitestgehend aus. Der Auftragnehmer lädt den Auftraggeber rechtzeitig zum Aufmaßtermin schriftlich ein (mit ausreichendem Vorlauf – mindestens 3 Werktage in Anlehnung an §14 Abs. 2 S. 3 VOB/B). Erscheint der Auftraggeber nicht oder verweigert die Mitwirkung, kann der Auftragnehmer das Aufmaß einseitig nehmen – es gilt dann als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist (Rechtsprechung: meist 12 Tage) widerspricht. Wichtig: Die Einladung, das Datum des einseitigen Aufmaßes und die spätere Übermittlung an den Auftraggeber müssen lückenlos dokumentiert sein – sonst greift die Anerkennungsfiktion nicht.

Raumweise vs. bauteilweise Erfassung – was passt wann?

Wohnungsbau, Innenausbau, Sanierung: raumweise Gliederung (Wohnzimmer, Küche, Bad …) ist am übersichtlichsten – Auftraggeber kann sofort nachvollziehen, wo welche Menge erbracht wurde. Rohbau, Tiefbau, technische Gewerke: bauteilweise oder achsweise Gliederung (Achse A-B / OG2, Fundament F12, Steigstrang RS-04) – orientiert sich am Leistungsverzeichnis und am Bauteil. Bei kleinteiligen Gewerken (Maler, Trockenbau, Bodenleger) zusätzlich Einzelaufmaß für jede Wand/Decke mit Länge × Höhe und Abzügen (Türen, Fenster, Heizkörpernischen). Faustregel: Die Aufmaßgliederung sollte 1:1 mit der LV-Struktur der Schlussrechnung übereinstimmen – das beschleunigt die Prüfung und reduziert Rückfragen.

Digital aufmessen, abrechnungssicher archivieren

Klassisch werden Aufmaße mit Zollstock, Klemmbrett und Karoblock erfasst, später im Büro ins LV übertragen – fehleranfällig, langsam, im Streit nicht beweisfest. ProtocolHero erfasst das Aufmaß direkt am Tablet vor Ort: Raumweise Listen mit Auto-Summierung der Einzelmaße, sofortige Foto-Verknüpfung, Skizzen per Stift, Touch-Unterschrift des Auftraggebers nach gemeinsamem Aufmaß – das fertige PDF wird mit Zeitstempel und Geräte-ID revisionssicher archiviert und kann direkt an die Buchhaltung oder den Auftraggeber gesendet werden. Bei Nachträgen oder Stundenlohnarbeiten wird das Aufmaß als Anlage der Rechnung beigefügt – prüffähig im Sinne von §14 VOB/B, ohne dass nachträglich "abgetippt" werden muss.

Häufige Fragen

Fragen zur Vorlage „Aufmaßliste"

Mehr als eine Vorlage

Was ProtocolHero zusätzlich für dich übernimmt

Eine Vorlage allein ist erst der Anfang – ProtocolHero macht aus jedem Protokoll einen durchgängigen digitalen Workflow mit KI-Unterstützung, Workflow-Freigaben und revisionssicherem Archiv.

HERO Assistant – KI-Chat für Dokumentenerstellung

Der HERO Assistant ist der eingebaute KI-Chat von ProtocolHero. Du kannst per Spracheingabe ein komplettes Dokument anlegen lassen oder ein bestehendes PDF, Foto oder Word-Dokument hochladen – die KI liest die Struktur aus und baut eine wiederverwendbare Vorlage daraus.

Auto-Fill aus Sprache, Foto und Datei

Beim Ausfüllen kannst du das Dokument per Sprachsteuerung diktieren – die KI ordnet die Inhalte automatisch den richtigen Feldern zu. Oder du lädst Fotos, Scans, Verträge, Datenblätter oder Ausweise hoch: Der HERO Assistant extrahiert die Daten und befüllt das Formular vor – du prüfst und unterschreibst.

Foto- und Video-Upload direkt im Dokument

Zu jedem Bauteil, Messpunkt oder Schadensbild kannst du Fotos und Videos direkt aus der App anhängen. Videos sind besonders nützlich, wenn ein Schadensbild dynamisch ist – ein einzelnes Standbild würde den Befund nicht ausreichend dokumentieren.

Kommentare als Aufgaben – intern und mit dem Kunden

Jede Position im Dokument kann kommentiert und als Aufgabe an einen Kollegen, an dich selbst oder direkt an den Kunden zugewiesen werden. Kommentare können wahlweise rein intern bleiben oder im freigegebenen Kundenlink mitgeteilt werden.

Workflow: Bearbeiter zuweisen, Prüfer freigeben

Dokumente lassen sich an Kollegen weiterleiten und können einen festen Prüfer haben, der die letzte fachliche Freigabe erteilt, bevor das Dokument unterschrieben oder an den Kunden geht.

Activity-Log für lückenlose Nachvollziehbarkeit

Jedes Dokument hat einen vollständigen Aktivitäts-Verlauf: Wer hat wann was geändert, kommentiert, hochgeladen, freigegeben, unterschrieben. Das Log ist auf Wunsch auch im Kunden-Freigabelink sichtbar – ideal für Auditoren, Versicherer und Kunden.

Eindeutige Protocol-ID je Dokument

Jedes Dokument bekommt automatisch eine eindeutige Protocol-ID, mit der es sich zweifelsfrei referenzieren, verlinken und im Audit-Trail wiederfinden lässt.

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Automatische Berichts-Nummerierung

Fortlaufende, lückenlose Berichts-Nummern (z. B. Protokoll-2026-001, 002, 003 …) je Dokumenttyp und Kunde – ohne manuelles Vergeben, ohne Dubletten.

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Web-Formular & Inbox

Vorlagen lassen sich als öffentliches Web-Formular auf der eigenen Website einbinden – ein ausgefülltes Dokument landet automatisch in deiner ProtocolHero-Inbox zur Weiterbearbeitung.

Neu

QR-Code-Etiketten für Anlagen und Bauteile

QR-Code-Etiketten pro Anlage, Bauteil oder Abschottung, die beim Scannen direkt das hinterlegte Protokoll, die Historie und alle Wartungs- bzw. Prüfdokumente öffnen.

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