Wann ist die Prüfung des Baustromverteilers Pflicht?
Die DGUV Vorschrift 3 § 5 und die DIN VDE 0105-100 verlangen für ortsveränderliche elektrische Anlagen auf Baustellen besonders kurze Prüfintervalle, weil sie mechanisch stark beansprucht werden, Feuchtigkeit, Staub und Witterung ausgesetzt sind. Typische Anlässe:
- Erstprüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme des Baustromkastens
- Wiederholungsprüfung mindestens alle 3 Monate während der gesamten Bauzeit (DGUV Information 203-006)
- Nach jeder Reparatur, Änderung oder mechanischer Beschädigung des Verteilers
- Nach Umsetzen des Baustromkastens auf eine andere Baustelle oder anderen Standort
- Bei Übergabe zwischen Gewerken (Rohbau → Ausbau → Haustechnik)
- Vor Saisonbeginn nach längerer Standzeit über den Winter
- Nach Blitzschlag, Überspannungsereignis oder ausgelöstem RCD ohne klare Ursache






