Wann ist die Dokumentation nach DIN 18015 Pflicht?
Die Anwendung der DIN 18015 wird rechtsverbindlich, sobald sie in der Ausschreibung, im Leistungsverzeichnis oder im Werkvertrag vereinbart ist – das ist im modernen Wohnungsbau praktisch der Standardfall. Typische Anlässe für das vollständige Dokumentationsprotokoll:
- Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit vertraglich vereinbarter DIN 18015
- Umfassende Sanierung oder Komplettmodernisierung der Elektroinstallation
- Wohnungsübergabe an Bauherrn, Käufer oder Vermieter mit Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung
- Übergabe an Hausverwaltung mit Wartungshinweisen (RCD, SPD, Rauchwarnmelder)
- Erweiterung oder Änderung an bestehenden Anlagen – Dokumentation muss nachgeführt werden
- Abnahmen durch Sachverständige, Versicherer oder im Streitfall vor Gericht






