Rechtsgrundlage: DIN VDE 0276-620 und DIN VDE 0105-100
Die DIN VDE 0276-620 (Energieverteilungskabel mit extrudierter Isolierung für Nennspannungen von 3,6/6 kV bis einschließlich 20,8/36 kV) regelt zusammen mit der ergänzenden VDE 0276-621 die Anforderungen an Mittelspannungskabel und die zugehörigen Prüfungen nach Verlegung. Für die Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen gilt DIN VDE 0105-100, die für Mittelspannungsanlagen ergänzend §49 EnWG sowie die DIN VDE 0101 (Errichten von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV) heranzieht. Der Errichter ist verpflichtet, nach Neuverlegung oder nach jedem Eingriff in eine bestehende Kabelstrecke eine Spannungsprüfung durchzuführen und das Ergebnis im Prüfprotokoll dem Netzbetreiber/Anlagenbetreiber zu übergeben. Ohne dokumentierte Inbetriebnahmeprüfung gilt der Kabelabschnitt nach §49 EnWG als nicht nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet – mit allen versicherungs- und haftungsrechtlichen Folgen, falls es später zu einem Durchschlag, Kabelbrand oder Versorgungsausfall kommt.






