Rechtsgrundlage: DIN VDE 0100-420:2019-10 und Abschnitt 421.7
Die DIN VDE 0100-420 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutz gegen thermische Auswirkungen) wurde im Oktober 2019 grundlegend überarbeitet. Der entscheidende Abschnitt 421.7 verlangt: "Es wird empfohlen, in Endstromkreisen besondere Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen anzuwenden, z. B. durch Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)" – konkret in Räumen mit Schlafgelegenheit, Räumen mit besonderem Brandrisiko (Betriebsstätten und Lagerstätten mit brennbaren Baustoffen, BSR-Räume), in Räumen aus brennbaren Baustoffen (Holzhäuser, Holzständerbauweise) sowie in Räumen mit unersetzlichen Gütern (Museen, Archive, Kirchen, Denkmäler). Da die Norm "empfiehlt", aber nicht zwingend vorschreibt, ist der Errichter verpflichtet, in einer objektbezogenen Risikobewertung zu prüfen und zu dokumentieren, ob im konkreten Fall AFDD eingesetzt werden müssen oder ob – mit Begründung – darauf verzichtet werden kann. Die Risikobewertung ist nach §49 EnWG (allgemein anerkannte Regeln der Technik) Bestandteil der Errichter-Dokumentation und im Übergabeprotokoll dem Anlagenbetreiber auszuhändigen.






