Wer ist zur Wartung verpflichtet?
Die Wartungspflicht ist Ländersache – die Landesbauordnungen regeln sie unterschiedlich, der Grundsatz ist aber überall gleich: Wer wartet, haftet auch. Typische Konstellationen:
- Vermieter / Eigentümer: in den meisten Bundesländern Pflicht zur Wartung (z. B. Bayern, NRW, Schleswig-Holstein); kann vertraglich auf den Mieter übertragen werden, bleibt aber überwachungspflichtig
- Mieter: in einigen Bundesländern direkt verantwortlich (z. B. Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Hausverwaltung / WEG: häufig per Verwaltervertrag mit der Wartung beauftragt – meist über externen Dienstleister
- Wartungsdienstleister: Fachbetrieb (Elektro, Schornsteinfeger, spezialisierter Wartungsdienst) führt die Prüfung nach DIN 14676 durch
- Gewerbliche Vermietung, Ferienwohnungen, Heime: gesonderte Anforderungen und kürzere Wartungsintervalle möglich






