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Bewirtungsbeleg Vorlage – §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG konform

Geschäftsessen sind nur dann steuerlich absetzbar (70 % als Betriebsausgabe), wenn die Bewirtungsaufwendungen lückenlos nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG dokumentiert sind. Ein fehlendes Feld – kein Anlass, keine Teilnehmer, kein Datum – und der Betriebsprüfer streicht den kompletten Posten. Diese Vorlage bildet alle Pflichtangaben formal sauber ab, lässt sich vor Ort am Smartphone ausfüllen und hängt die Rechnung als Foto direkt an.

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Vorschau der Vorlage „Bewirtungsbeleg Vorlage – §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG konform"
Inhalt der Vorlage

Was die Vorlage abdeckt – auf einen Blick

Ort der Bewirtung (vollständige Anschrift des Restaurants)

Datum der Bewirtung (Tag, Monat, Jahr)

Anlass der Bewirtung – konkret und geschäftlich nachvollziehbar

Bewirtete Personen intern (eigene Mitarbeiter mit Funktion)

Bewirtete Personen extern (Gäste mit Firma und Funktion)

Rechnungsbetrag, Trinkgeld, Gesamtbetrag in EUR

Foto der maschinell erstellten Restaurant-Rechnung

Unterschrift des Gastgebers

Bewirtungsbelege digital – Pflichtangaben prüfsicher in 3 Minuten

Vorlage öffnen, vor Ort ausfüllen, Rechnung fotografieren, fertig. Kostenlos testen, keine Kreditkarte – funktioniert auf Smartphone und Tablet.

Die Pflichtangaben nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG – ohne Lücken

Der Gesetzgeber ist hier ungewöhnlich konkret: Ein Bewirtungsbeleg muss schriftlich, zeitnah und vom Steuerpflichtigen selbst erstellt sein und alle Pflichtangaben enthalten. Das Bundesfinanzministerium hat in mehreren BMF-Schreiben präzisiert, was 'zeitnah' bedeutet: in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach der Bewirtung. Wer den Beleg erst Wochen später zur Buchhaltung gibt, riskiert die Aberkennung.

Besonders streng wird der Anlass geprüft: 'Geschäftsessen' reicht nicht – das gilt im Lichte der Rechtsprechung als reine Floskel. Akzeptiert werden konkrete Angaben wie 'Vertragsverhandlung Projekt X', 'Akquise-Gespräch Neukunde Y' oder 'Jahresplanung Vertriebsteam'. Die Vorlage hat dafür ein Pflicht-Textfeld mit Beispielen.

Bei der Personenliste verlangt das Finanzamt alle Teilnehmer namentlich – auch den Gastgeber selbst. Die früher übliche Praxis, nur 'eigene Person plus 3 Gäste' anzugeben, wird seit 2007 nicht mehr akzeptiert.

Restaurantrechnung – was darauf stehen muss

Zusätzlich zum Eigenbeleg verlangt §14 UStG für Bewirtungsaufwendungen ab 250 EUR eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben: Name und Anschrift des Leistungsempfängers (also der Firma des Gastgebers, nicht 'an Selbstabholer'), Steuernummer oder USt-IdNr. des Restaurants, fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Aufschlüsselung der Speisen und Getränke nach Steuersätzen, ausgewiesene Umsatzsteuer.

Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR brutto sind etwas einfacher: hier reichen Name und Anschrift des Restaurants, Datum, Menge und Art der Leistungen sowie Bruttobetrag und Steuersatz. Die Vorlage hat dafür ein Foto-Pflichtfeld – ohne angehängte Rechnung wird der Beleg nicht abgeschlossen.

Trinkgeld – richtig dokumentieren und absetzen

Trinkgeld ist als Bewirtungsaufwand absetzbar, wenn es üblich ist (in Deutschland in der Regel 5–10 % vom Rechnungsbetrag). Wichtig: Das Trinkgeld muss vom Gastgeber selbst auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen werden, da es auf der Restaurant-Rechnung typischerweise nicht erscheint. Die Vorlage hat ein eigenes Pflichtfeld für Trinkgeld und summiert es automatisch zum Gesamtbetrag.

Bei Trinkgeld ohne Quittung empfiehlt sich eine kurze Bemerkung wie 'in bar gegeben, Bedienung Anna' – das stärkt die Glaubhaftigkeit gegenüber dem Prüfer und ist über das Notizfeld der Vorlage abgedeckt.

Was die digitale Vorlage in der Praxis spart

Klassischer Ablauf: Gastgeber sammelt Restaurant-Rechnung, schreibt auf Papier alle Angaben dazu, gibt das Bündel Tage später in die Buchhaltung, die Buchhaltung scannt, sortiert, tippt ab, archiviert. Pro Bewirtung 15–25 Minuten Bürotätigkeit – und nicht selten ist beim Tippen schon die Rechnung verloren oder unleserlich.

Mit der digitalen Vorlage füllt der Gastgeber den Beleg direkt im Restaurant aus, fotografiert die Rechnung mit dem Smartphone und ist fertig. Buchhaltung übernimmt den fertigen Beleg in DATEV, lexoffice oder sevdesk. Pro Bewirtung entstehen so etwa 4 Minuten Aufwand – plus die Sicherheit, dass kein Beleg mehr im Sakko verschwindet.

Bei einem Vertrieb mit 10 Bewirtungen pro Monat sind das jährlich rund 30 Stunden, die nicht in Belegsortierung fließen müssen – und alle Belege sind zu 100 % prüfsicher dokumentiert.

Häufige Fragen

Fragen zur Vorlage „Bewirtungsbeleg Vorlage"

Mehr als eine Vorlage

Was ProtocolHero zusätzlich für dich übernimmt

Eine Vorlage allein ist erst der Anfang – ProtocolHero macht aus jedem Protokoll einen durchgängigen digitalen Workflow mit KI-Unterstützung, Workflow-Freigaben und revisionssicherem Archiv.

HERO Assistant – KI-Chat für Dokumentenerstellung

Der HERO Assistant ist der eingebaute KI-Chat von ProtocolHero. Du kannst per Spracheingabe ein komplettes Dokument anlegen lassen oder ein bestehendes PDF, Foto oder Word-Dokument hochladen – die KI liest die Struktur aus und baut eine wiederverwendbare Vorlage daraus.

Auto-Fill aus Sprache, Foto und Datei

Beim Ausfüllen kannst du das Dokument per Sprachsteuerung diktieren – die KI ordnet die Inhalte automatisch den richtigen Feldern zu. Oder du lädst Fotos, Scans, Verträge, Datenblätter oder Ausweise hoch: Der HERO Assistant extrahiert die Daten und befüllt das Formular vor – du prüfst und unterschreibst.

Foto- und Video-Upload direkt im Dokument

Zu jedem Bauteil, Messpunkt oder Schadensbild kannst du Fotos und Videos direkt aus der App anhängen. Videos sind besonders nützlich, wenn ein Schadensbild dynamisch ist – ein einzelnes Standbild würde den Befund nicht ausreichend dokumentieren.

Kommentare als Aufgaben – intern und mit dem Kunden

Jede Position im Dokument kann kommentiert und als Aufgabe an einen Kollegen, an dich selbst oder direkt an den Kunden zugewiesen werden. Kommentare können wahlweise rein intern bleiben oder im freigegebenen Kundenlink mitgeteilt werden.

Workflow: Bearbeiter zuweisen, Prüfer freigeben

Dokumente lassen sich an Kollegen weiterleiten und können einen festen Prüfer haben, der die letzte fachliche Freigabe erteilt, bevor das Dokument unterschrieben oder an den Kunden geht.

Activity-Log für lückenlose Nachvollziehbarkeit

Jedes Dokument hat einen vollständigen Aktivitäts-Verlauf: Wer hat wann was geändert, kommentiert, hochgeladen, freigegeben, unterschrieben. Das Log ist auf Wunsch auch im Kunden-Freigabelink sichtbar – ideal für Auditoren, Versicherer und Kunden.

Eindeutige Protocol-ID je Dokument

Jedes Dokument bekommt automatisch eine eindeutige Protocol-ID, mit der es sich zweifelsfrei referenzieren, verlinken und im Audit-Trail wiederfinden lässt.

Neu

Automatische Berichts-Nummerierung

Fortlaufende, lückenlose Berichts-Nummern (z. B. Protokoll-2026-001, 002, 003 …) je Dokumenttyp und Kunde – ohne manuelles Vergeben, ohne Dubletten.

Neu

Web-Formular & Inbox

Vorlagen lassen sich als öffentliches Web-Formular auf der eigenen Website einbinden – ein ausgefülltes Dokument landet automatisch in deiner ProtocolHero-Inbox zur Weiterbearbeitung.

Neu

QR-Code-Etiketten für Anlagen und Bauteile

QR-Code-Etiketten pro Anlage, Bauteil oder Abschottung, die beim Scannen direkt das hinterlegte Protokoll, die Historie und alle Wartungs- bzw. Prüfdokumente öffnen.

2.208 × genutzt

Diese Vorlage in 2 Minuten selbst nutzen

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