Wann ist eine Durchgangsmessung Pflicht?
Die DIN 18014 fordert die Dokumentation der Erdungsanlage für jeden Neubau – die Durchgangsmessung ist der zentrale Funktionsnachweis und gehört in jede Übergabe an Bauherr, Architekt und Elektroinstallateur. Typische Anlässe:
- Neubau-Inbetriebsetzung: Pflichtdokumentation der Fundamenterderanlage vor Einbau Wände/Putz
- Bauabschnittsübergabe: nach Fertigstellung der Erdungsanlage durch den Rohbauer oder Elektrobetrieb
- Erweiterung oder Umbau: nach Eingriffen in den Fundamenterder, die Haupterdungsschiene oder den Potentialausgleich
- Blitzschutzprüfung: Durchgangsmessung als Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung nach DIN EN 62305
- Nachweis bei Sachversicherung, Bauamt oder Netzbetreiber – ohne Protokoll keine Inbetriebsetzung
- Sanierung und Modernisierung: Nachrüstung Tiefenerder oder Ringerder bei Bestandsgebäuden






