Rechtsgrundlage: DIN EN 1838, DIN VDE 0108-100, ASR A3.4/3 & VKF
Die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung ergeben sich aus mehreren parallel geltenden Regelwerken. Lichttechnisch ist DIN EN 1838 maßgeblich: Sie definiert Mindestbeleuchtungsstärken (1 Lux auf der Mittellinie von Fluchtwegen, 0,5 Lux in antipanik-Bereichen, höhere Werte an Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen), Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Erkennbarkeit der Rettungszeichen. Elektrotechnisch regelt DIN VDE 0108-100 die Sicherheitsstromversorgung (Zentralbatterie, Gruppenbatterie oder Einzelbatterie), Umschaltzeiten und Funktionserhalt der Verkabelung. Arbeitsrechtlich verlangt ArbStättV §3a i. V. m. ASR A3.4 Abs. 3, dass Arbeitsstätten mit erhöhter Gefährdung – z. B. ohne ausreichendes Tageslicht oder mit Personenverkehr in Rettungswegen – eine Sicherheitsbeleuchtung haben. ASR A1.3 schreibt die Form, Farbe und Mindestgröße (Erkennungsweite!) der Rettungszeichen vor. In der Schweiz übernimmt die VKF-Brandschutzrichtlinie "Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung" die gleiche Rolle. Bei der Prüfung ist nachzuweisen, dass Umschaltzeiten, Nennbetriebsdauer und Beleuchtungsstärken die Norm-Werte erreichen.






